Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte

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sharke

Beitrag Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte »

Hallo zusammen,

Es gibt in viele Fahrgeschäfte die Möglichkeit sich einen Fotoabzug von sich zu kaufen.

Aber wie sieht urheberrechtlich aus?
Ich habe eine Ride-OPin gefragt, aber sie konnte mir nur ansatzweise Antworten. Die meint, das man schon eine Genehmigung von Europa-Park benötigt, um es im Internet veröffentlichen zu dürfen.

Jetzt frage ich hier:
Wer hat die Rechte an diese Fotos aus den Fahrgeschäfte (sei es Silverstar, Athur oder Eurosat)?

mps
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Beitrag Re: Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte »

Bis zum Kauf: Der Europa-Park. Das müsste so in der Parkordnung stehen.

sharke

Beitrag Re: Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte »

Hallo mps,

Danke für die Antwort, aber einer hat mir gesagt, das auch nach dem Kauf, die Urheberrechte bei EP verbleibt. Ich konnte auch nichts in der Parkordung finden.

mps
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Beitrag Re: Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte »

Das mit der Parkordnung bezog sich auch mehr darauf, dass überhaupt Bilder gemacht werden dürfen. Da bin ich jetzt irgendwie in das Persönlichkeitsrecht abgerutscht 8-[

Reine Spekulation: Urheberrecht könnte wirklich noch der Park sein, da der schließlich auch das Foto gemacht hat. Vielleicht weiß aber jemand mehr dazu.

svenl
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Beitrag Re: Urheberrechte von Bilder von Fahrgeschäfte »

Urheberrechte sind in Deutschland nicht veräußerbar, bleiben immer beim ursprünglichen Fotografen, in diesem Fall also der Park als Aufsteller der Fotomaschine.

Interessanter sind die Nutzungsrechte die der Park dem Käufer des Fotos einräumt. Hier müsste im Kaufvertrag (z.B. über ausliegende AGB) geregelt sein welche Rechte der Käufer erwirbt. Ein exklusives Nutzungsrecht ist auszuschließen, ein Foto kann ja auch mehrmals verkauft werden.

Generell gesprochen freut sich wohl jeder Park über die Werbung für den Park wenn du dein gekauftes Onride-Foto irgendwo herumzeigst.

Unabhängig davon bleibt das Recht am eigenen Bild natürlich bestehen, alle auf dem Bild zu sehenden Personen müssen also mit einer Veröffentlichung einverstanden sein.