Rechtliche Frage - Kennt sich vielleicht jemand aus?
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Catalea
- EP-Boarder
- Beiträge: 393
- Registriert: 27.10.2009
- Wohnort: Auenland
Herr X bestellt Ware bei einem Online-Händler und bezahlt diese per Vorkasse.
Erst in der Bestellbestätigung wird erwähnt, dass es sich bei der Ware um ein Vorführgerät und nicht um Neuware handelt (Punkt 1).
Zwei Wochen nach Zahlung ist die Ware immernoch nicht verschickt (Punkt 2), der Verkäufer gibt den Vorgang mit dem Status "In Bearbeitung" an. Auf E-Mails wird nicht reagiert, am Telefon meldet sich niemand (PUnkt 3).
Hat Herr X irgendeine Chance entweder sein Geld wieder oder doch noch die Ware zu bekommen?
Klar, hingehen und dem eine Kleben wäre eine Möglichkeit, aber mich würde eher die rechtliche Seite (Mahnung?) interessieren *g*.
Vielleicht haben wir hier ja einen Jura-Studenten?^^
Vielen Dank für jede Antwort schonmal...
Erst in der Bestellbestätigung wird erwähnt, dass es sich bei der Ware um ein Vorführgerät und nicht um Neuware handelt (Punkt 1).
Zwei Wochen nach Zahlung ist die Ware immernoch nicht verschickt (Punkt 2), der Verkäufer gibt den Vorgang mit dem Status "In Bearbeitung" an. Auf E-Mails wird nicht reagiert, am Telefon meldet sich niemand (PUnkt 3).
Hat Herr X irgendeine Chance entweder sein Geld wieder oder doch noch die Ware zu bekommen?
Klar, hingehen und dem eine Kleben wäre eine Möglichkeit, aber mich würde eher die rechtliche Seite (Mahnung?) interessieren *g*.
Vielleicht haben wir hier ja einen Jura-Studenten?^^
Vielen Dank für jede Antwort schonmal...
Niveau ist keine Creme...
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DarkUser089
- Board-Stammgast
- Beiträge: 555
- Registriert: 22.05.2005
- Wohnort: Visp - Schweiz
kommt darauf an auf welche Seite Herr X bestellt hat
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Catalea
- EP-Boarder
- Beiträge: 393
- Registriert: 27.10.2009
- Wohnort: Auenland
Ein Elektrofachhandel. Also kein Ebay oder Amazon.
Niveau ist keine Creme...
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amaceon
- Board-User
- Beiträge: 66
- Registriert: 16.10.2009
- Name: Andre
Hallo,
ich bin zwar weder Jura-Student noch Jurist. Habe allerdings im Rahmen meines Studiums auch juristische Vorlesungen (Zivil- und Handelsrecht) über 2 Semester besuchen müssen, was allerdings auch schon wieder 2 Jahre her ist. Daher bitte, meine Aussagen nicht für "bare Münze" annehmen. Ich beschreibe einfach mal, wie ich vorgehen würde:
zu Punkt 1:
In wieweit Vorführgeräte von der Rückgabe gesetzlich ausgeschlossen sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Grundlegend würde ich hier im ersten Moment nach einem Fernabsatzvertrag (§ 312b Abs. 1 S.1 BGB) vorgehen (vorausgesetzt du bist Verbraucher!). In diesem Zusammenhang steht dir nach § 312d ein Widerrufs- und Rückgaberecht in Verbindung mit § 355 Abs. 1 BGB binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware bzw. der Belehrung darüber zu.
Zweite Möglichkeit wäre deine Willenserklärung zu widerrufen. Hier könnte § 119 BGB greifen, aber beachte die Anfechtungsfrist nach § 121 Abs. 1 S.1 BGB.
Wenn ich mich richtig erinnere wurde im vergangenen Jahr die Verbraucherseite durch den BGH bei Fernabsatzverträgen deutlich gestärkt, das habe ich aber nur am Rande mitbekommen.
Da du allerdings die Ware noch nicht hast nützt dir das im Ersten Moment wenig.
Also: Versuche den Verkäufer zu Kontaktieren (Email, Telefon, Brief). Ich persönlich würde hier einen eingeschriebenen Brief bevorzugen, den Verkäufer darin um Stellungnahme bitten und ggf. eine Frist zur Lieferung setzen. Es könnte nämlich sein, dass der Artikel gerade vergriffen ist und neu bestellt werden muss. Das Einschreiben hat den Vorteil, dass du damit nachträglich beweisen kannst, den Brief abgeschickt zu haben.
Außerdem könnte man versuchen über das Internet mehr über den Verkäufer in Erfahrung zu bringen (Auskunfteien etc.).
Bedenke bitte auch, dass viele Geschäfte (auch Versandhandel) über die Weihnachtsfeiertage (das ist jetzt knapp 2 Wochen her und solange wartest du auf die Ware) geschlossen haben und erst seit dem 7.Januar wider voll besetzt sind. Das könnte auch ein Grund dafür sein, dass sich deine Bestellung etwas "in die Länge gezogen" hat.
Versuche also etwas mehr über den Verkäufer in Erfahrung zu bringen und kontaktiere ihn nochmal (ggf. mit Frist).
Gruss amaceon
P.S.: Darf man fragen um welchen Geldbetrag es hier geht?
ich bin zwar weder Jura-Student noch Jurist. Habe allerdings im Rahmen meines Studiums auch juristische Vorlesungen (Zivil- und Handelsrecht) über 2 Semester besuchen müssen, was allerdings auch schon wieder 2 Jahre her ist. Daher bitte, meine Aussagen nicht für "bare Münze" annehmen. Ich beschreibe einfach mal, wie ich vorgehen würde:
zu Punkt 1:
In wieweit Vorführgeräte von der Rückgabe gesetzlich ausgeschlossen sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Grundlegend würde ich hier im ersten Moment nach einem Fernabsatzvertrag (§ 312b Abs. 1 S.1 BGB) vorgehen (vorausgesetzt du bist Verbraucher!). In diesem Zusammenhang steht dir nach § 312d ein Widerrufs- und Rückgaberecht in Verbindung mit § 355 Abs. 1 BGB binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware bzw. der Belehrung darüber zu.
Zweite Möglichkeit wäre deine Willenserklärung zu widerrufen. Hier könnte § 119 BGB greifen, aber beachte die Anfechtungsfrist nach § 121 Abs. 1 S.1 BGB.
Wenn ich mich richtig erinnere wurde im vergangenen Jahr die Verbraucherseite durch den BGH bei Fernabsatzverträgen deutlich gestärkt, das habe ich aber nur am Rande mitbekommen.
Da du allerdings die Ware noch nicht hast nützt dir das im Ersten Moment wenig.
Also: Versuche den Verkäufer zu Kontaktieren (Email, Telefon, Brief). Ich persönlich würde hier einen eingeschriebenen Brief bevorzugen, den Verkäufer darin um Stellungnahme bitten und ggf. eine Frist zur Lieferung setzen. Es könnte nämlich sein, dass der Artikel gerade vergriffen ist und neu bestellt werden muss. Das Einschreiben hat den Vorteil, dass du damit nachträglich beweisen kannst, den Brief abgeschickt zu haben.
Außerdem könnte man versuchen über das Internet mehr über den Verkäufer in Erfahrung zu bringen (Auskunfteien etc.).
Bedenke bitte auch, dass viele Geschäfte (auch Versandhandel) über die Weihnachtsfeiertage (das ist jetzt knapp 2 Wochen her und solange wartest du auf die Ware) geschlossen haben und erst seit dem 7.Januar wider voll besetzt sind. Das könnte auch ein Grund dafür sein, dass sich deine Bestellung etwas "in die Länge gezogen" hat.
Versuche also etwas mehr über den Verkäufer in Erfahrung zu bringen und kontaktiere ihn nochmal (ggf. mit Frist).
Gruss amaceon
P.S.: Darf man fragen um welchen Geldbetrag es hier geht?
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IM Markus
- EP-Boarder
- Beiträge: 199
- Registriert: 08.09.2004
hab den selben Fall gerade auch.
ganz einfacher Weg - Anwalt einschalten. Kosten trägt Gegenseite.
nicht so einfacher Weg. Brief per Einschreiben mit Rückschein schreiben. Frist setzten 1-2 Wochen und ankündigen nach dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Wenn er die Frist verstreichen lässt, hast du die Möglichkeit dein Geld auf rechtlichen Weg einzufordern.
ganz einfacher Weg - Anwalt einschalten. Kosten trägt Gegenseite.
nicht so einfacher Weg. Brief per Einschreiben mit Rückschein schreiben. Frist setzten 1-2 Wochen und ankündigen nach dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Wenn er die Frist verstreichen lässt, hast du die Möglichkeit dein Geld auf rechtlichen Weg einzufordern.
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Moritz
- Ehemaliger & Gründer
- Beiträge: 1130
- Registriert: 31.05.2004
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Achtung:
Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden.
Auf EP-Board.de darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen.
Daher bin ich leider gezwungen dies zu unterbinden.
Gruß Moritz
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Daher bin ich leider gezwungen dies zu unterbinden.
Gruß Moritz
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Zuletzt geändert von Moritz am Sa 9. Jan 2010, 18:54, insgesamt 2-mal geändert.