svenl hat geschrieben:Öhm. Das Mindestlohngesetz ist doch nicht für die Verkürzung der Arbeitszeiten zuständig, oder? Durch die damit eingeführte Dokumentationspflicht fällt jetzt bloss auf wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen wird. So zumindest mein Verständnis der Situation.
Es geht um das
Arbeitsschutzgesetz und nicht eben um das Mindestlohngesetz. Die Mitarbeiter an den Attraktonen haben mehr als nur die 8,50 Mindestlohn und hatten sie zuvor auch.
Nur Laut Arbeitschutzgesetz darf auch in einer Freizeitanlage /Kirmesanlage wie dem EP nicht mehr länger als 10Stunden am Tag gearbeitet werden und im Schnitt sollen es nicht mehr als 8Stunden sein. Bísher haben dort schon welche 1Stunde bis zu 2Stunden vor Parkbetrieb angefangen zu arbeiten. Bei der normalen Öffnung bis 18Uhr sind da schon die Zehn Stunden Grenze Zusammen. Wenn bis 10 Uhr auf war, waren da Mitarbeiter die von morgens 7 bis abends um halb elf gearbeitet haben.
Das ist dem Park untersagt worden. Das ist zu lang.
Michael Mack sagte ja auch: "schlimm ist es für kleine Restaurants die sich nicht leisten können 2Personen einzustellen. Und dann kann es ja nicht auf einmal heissen sie bekommen nichts mehr, der darf nichts mehr ausschenken."
Die Mitarbeiter dürfen nicht mehr so lang arbeiten. Für Schicht ist es zu problematisch weil einmal man flexibel bleiben will mit den Öffnungszeiten. Zum anderen müsste man aber die Mitarbeiterzahl quasi verdoppeln. Das funktioniert auch nicht. Weil woher soviel Arbeiter die im EP arbeiten wollen. Zum anderen müsste man anderen Arbeitszeiten anpassen kürzen........