Wer sich auf eine Bühne begibt stellt sich ganz bewusst in den Blickpunkt der öffentlichkeit und hat dadurch kein Recht am eigenen Bild. DAS IST GESETZT. Oder zummindest ein urteil aus kalsruh.Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt.
Zummal wenn ich den Darsteller, Den Fussballprofi, Den Berufsboxer etc pp Fotografiere und dammit keinen kommerziellen erfolg erzielen möchte, was soll er tun?
Wenn das Fotografieren, verboten ist und ich tus dennoch, muss ich mit Hausverbot Rechnen, arg viel mehr wird nicht passieren.
Abgesehen wenn einer anfängt, eine spezielle person gezielt zu stalken und zuverfolgen.


 
  , mal so abseits von Urheberrecht und Co
 , mal so abseits von Urheberrecht und Co  
 Man kann aus dem Park fliegen, ja das stimmt, aber sicher nicht wegen so einer Kleinigkeit.
  Man kann aus dem Park fliegen, ja das stimmt, aber sicher nicht wegen so einer Kleinigkeit. Das böse Urhheberrecht, der böse Darsteller
  Das böse Urhheberrecht, der böse Darsteller 


