Also, das was Raphael meint, also den Effekt eines zu eng wirkenden Zugangs nennt man meist Head-Chopper-Effect. Das ist dann der Fall, wenn man automatisch den Kopf einzieht, weil man das Gefühl hat hängen zu bleiben.
Was das Lichtraumprofil angeht. Da gibt es Vorschriften, und diese richten sich in der Regel nach "genormten" Personengrößen - quasie an dem Durchschnittsmenschen.
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4.1.1.1
Fahrgeschäfte mit bewegten und/oder ausschwingenden Teilen müssen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 m von baulichen Anlagen und anderen festen Gegenständen haben. In der Nähe von Bäumen ist deren Bewegung, z.B. im Wind, zusätzlich zu berücksichtigen. Zu Starkstromfreileitungen ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten.
4.1.1.2
Bewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende Fahrgastsitze, müssen von anderen festen oder bewegten Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind. Bei bewegten Teilen und festgelegten Bahnen sind folgende Abstände - von der seitlichen Sitzbegrenzung gemessen - erforderlich, sofern nicht Schutzvorrichtungen angebracht sind:
- 50 cm bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 20 m/s,
- 70 cm bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von über 20 m/s.
Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens 2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder durch Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Bei Verwendung von Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden. Für Riesenräder gilt Nr. 4.1.7.1.
4.1.1.3
Die Fahrbahngrenzen ausschwingender Fahrgastsitze oder -gondeln sind so festzulegen, dass Zuschauer nicht gefährdet worden können. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 50 cm betragen.
Quelle:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=1
Wenn jetzt natürlich jemand aus der Norm fällt, weil er zum Beispiel etwas längere Arme hat als der Durchschnitt, dann kann natürlich schon vorkommen, dass er - hier sind wie bei den Horror Storys - eventuell schon mal das Lichtraumprofiel überschreitet und irgendwo anstoßen kann.
Ich bin zum 1,85 M groß und kann bei BlueFire die ganze Zeit die Arme ausgestreckt nach oben halten ohne irgendwo zu streifen. Wenn jemand dann aber schon bald an die 2 Meter geht, kann das ganze natürlich wieder anders aussehen.
Des Weiteren muss man auch beachten, dass Eurosat und Euromir schon einige Jahre auf den Buckel haben und die Vorschriften damals beim Bau eventuell anders gewesen sein können. Damals würden die Menschen im Ducrhschnitt auch nicht ganz so groß.
Genau aus diesem Grund gibt es ja die Warnhinweise bzw. Vorschriften die Arme und Beine nicht hinauszustrecken.
Reine Sicherheitsvorkehrung um rechtlich abgesichert zu sein.
Zumal die meisten Menschen, wenn es wirklich eng wird, so oder so die Arme einziehen.
Viele Grüße, Steve