Zivilcourage und Selbstjustiz
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Ancient
Ich möchte hier mal eine kleine Diskussion lostreten, mit der ich mich momentan sehr beschäftige. Hat zwar nichts mit dem EP oder Freizeitparks zu tun, aber eine Situation, wie ich sie gleich schildere, könnte durchaus auch in einem Freizeitpark passieren.
Zuerst einmal eine kleine Geschichte, die ich letzte Woche erlebt hab:
Ich war mit emine Schwester in der Freiburger Innenstadt einkaufen. Als wir dann in Richtung Bahnhof gelaufen sind, wure meine Schwester von hinten von einem jungen Mann angerempelt, der ihr gleichzeitig eine der Plastiktüten, in denen sie ihre Einkäufe transportierte, von der Hand riss. Ich bin ihm dann hinterher gerannt und als ich ihn eingeholt hab, bin ich ihm von hinten in die Beine getreten, sodass der Mann nach vorne umfiel. Dabei hat er zwar die Plastiktüte losgelassen (die meine Schwester dann auch wieder bekommen hat), allerdings hat er, da er mit dem Gesicht auf dem Asphalt gelandet war, ein paar Schrammen abgekriegt und auch eine blutige Nase gehabt.
Zu der ganzen Szene wurde dann selbstverständlich die Polizei hinzugeholt und es hat sich mittlerweile auch alles aufgeklärt (viel zu klären gabs da ja eh nicht).
Was hat das ganze jetzt mit meiner Diskussion zu tun?
Ganz einfach: Der Mann hat, nachdem er durch den von mir hervorgerufenen Sturz Nasenbluten hatte, mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gedroht und gemeint, das was ich gemacht habe wäre Selbstjustiz gewesen und das wäre in Deutschland ja generell verboten.
Zuerst einmal, ich möchte jetzt keine Diksussion darüber, ob ich richtig gehandelt habe oder so. Ich weiß, dass ich richtig gehandelt habe und die Polizei hat mir später auch versichert, dass ich mir da keine Sorgen machen müsse.
Allerdings denke ich seit diesem Vorfall verstärkt über Selbstjustiz und Zivilcourage nach. Was ist da der Unterschied? Wo liegt die Grenze? Ab wann ist Zivilcourage = Selbstjustiz?
In meinem Fall sehe ich da keine großen Bedenken: Meine Schwester, die zu dem zeitpunkt vielelicht etwas irrtiert oder schockiert war, konnte nicht handeln. Also hab ich es getan. Ich habe also einen anderen Menschen vor einem Verbrechen beschützt. Ganz klarer Fall von Zivilcourage. Aber was wäre, wenn der Mann MIR meine Tüte geklaut hätte, und ICH ihm hinterhergerannt wäre, und ICH ihn verletzt hätte, um wieder an meine EInkäufe zu kommen? Wäre das dann schon Selbstjustiz und somit in Deutschland verboten?
Oder wenn ich alleine gewesen wäre, und nach dem Diebstahl auch zuert nciht hätte handeln können; hätte ich dem Dieb dann irgendwo einfach auflauern dürfen und ihm die Plastiktüte einfach entwenden dürfen?
Ich finde, dieses Thema ist auf jedenfall eine Diskussion wert. Vor allem interessiert mich, wie ihr darüber denkt. Wart ihr vielelicht selbst schonmal in ähnlichen Situationen? Wie habt ihr gehandelt? Wo würdet ihr die Granze ziehen zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz?
Zuerst einmal eine kleine Geschichte, die ich letzte Woche erlebt hab:
Ich war mit emine Schwester in der Freiburger Innenstadt einkaufen. Als wir dann in Richtung Bahnhof gelaufen sind, wure meine Schwester von hinten von einem jungen Mann angerempelt, der ihr gleichzeitig eine der Plastiktüten, in denen sie ihre Einkäufe transportierte, von der Hand riss. Ich bin ihm dann hinterher gerannt und als ich ihn eingeholt hab, bin ich ihm von hinten in die Beine getreten, sodass der Mann nach vorne umfiel. Dabei hat er zwar die Plastiktüte losgelassen (die meine Schwester dann auch wieder bekommen hat), allerdings hat er, da er mit dem Gesicht auf dem Asphalt gelandet war, ein paar Schrammen abgekriegt und auch eine blutige Nase gehabt.
Zu der ganzen Szene wurde dann selbstverständlich die Polizei hinzugeholt und es hat sich mittlerweile auch alles aufgeklärt (viel zu klären gabs da ja eh nicht).
Was hat das ganze jetzt mit meiner Diskussion zu tun?
Ganz einfach: Der Mann hat, nachdem er durch den von mir hervorgerufenen Sturz Nasenbluten hatte, mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gedroht und gemeint, das was ich gemacht habe wäre Selbstjustiz gewesen und das wäre in Deutschland ja generell verboten.
Zuerst einmal, ich möchte jetzt keine Diksussion darüber, ob ich richtig gehandelt habe oder so. Ich weiß, dass ich richtig gehandelt habe und die Polizei hat mir später auch versichert, dass ich mir da keine Sorgen machen müsse.
Allerdings denke ich seit diesem Vorfall verstärkt über Selbstjustiz und Zivilcourage nach. Was ist da der Unterschied? Wo liegt die Grenze? Ab wann ist Zivilcourage = Selbstjustiz?
In meinem Fall sehe ich da keine großen Bedenken: Meine Schwester, die zu dem zeitpunkt vielelicht etwas irrtiert oder schockiert war, konnte nicht handeln. Also hab ich es getan. Ich habe also einen anderen Menschen vor einem Verbrechen beschützt. Ganz klarer Fall von Zivilcourage. Aber was wäre, wenn der Mann MIR meine Tüte geklaut hätte, und ICH ihm hinterhergerannt wäre, und ICH ihn verletzt hätte, um wieder an meine EInkäufe zu kommen? Wäre das dann schon Selbstjustiz und somit in Deutschland verboten?
Oder wenn ich alleine gewesen wäre, und nach dem Diebstahl auch zuert nciht hätte handeln können; hätte ich dem Dieb dann irgendwo einfach auflauern dürfen und ihm die Plastiktüte einfach entwenden dürfen?
Ich finde, dieses Thema ist auf jedenfall eine Diskussion wert. Vor allem interessiert mich, wie ihr darüber denkt. Wart ihr vielelicht selbst schonmal in ähnlichen Situationen? Wie habt ihr gehandelt? Wo würdet ihr die Granze ziehen zwischen Zivilcourage und Selbstjustiz?
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Dro
- EP-Boarder
- Beiträge: 286
- Registriert: 11.01.2008
ne... das wäre keine Selbstjustiz
Du darfst doch Verbrecher an der Flucht hindern. Und wenn das Hindern darin besteht, dass du Ihn von den Beinen holen musst, ist das eben so. Das wird dir danach keiner anrechnen wenn du, nach dem er am Boden liegt, keine weitere übertriebene Gewalt anwendest (Also ich denke mal n Hebler der Ihn so lange ausser Kraft setzt bis die Polizei eintrifft ist immer drin, vorallem wenn sich die Person noch wehren bzw. flüchten will)
Und wenns drum geht wem man glaubt würde ich jetzt als Polizist (und evtl. Richter) eher dem bestohlenen als dem Dieb glauben...
Ach so, noch was: Und wenn der Typ mir so kommen würde, von wegen ich hätte Ihn verletzt, hätte meine Freundin aber plötzlich gewaltig Kopfweh von seinem Angriff und ein Postdraumatisches Stresssyndrom das unbedingt von einem Psychologen behandelt werden muss (er alleine - ihr zu zweit = Zeugentechnisch alles bestens)
Du darfst doch Verbrecher an der Flucht hindern. Und wenn das Hindern darin besteht, dass du Ihn von den Beinen holen musst, ist das eben so. Das wird dir danach keiner anrechnen wenn du, nach dem er am Boden liegt, keine weitere übertriebene Gewalt anwendest (Also ich denke mal n Hebler der Ihn so lange ausser Kraft setzt bis die Polizei eintrifft ist immer drin, vorallem wenn sich die Person noch wehren bzw. flüchten will)
Und wenns drum geht wem man glaubt würde ich jetzt als Polizist (und evtl. Richter) eher dem bestohlenen als dem Dieb glauben...
Ach so, noch was: Und wenn der Typ mir so kommen würde, von wegen ich hätte Ihn verletzt, hätte meine Freundin aber plötzlich gewaltig Kopfweh von seinem Angriff und ein Postdraumatisches Stresssyndrom das unbedingt von einem Psychologen behandelt werden muss (er alleine - ihr zu zweit = Zeugentechnisch alles bestens)
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Ancient
Ja, das ist mir schon klar, was anderes hab ich auch nicht gemacht.Du darfst doch Verbrecher an der Flucht hindern. Und wenn das Hindern darin besteht, dass du Ihn von den Beinen holen musst, ist das eben so. Das wird dir danach keiner anrechnen wenn du, nach dem er am Boden liegt, keine weitere übertriebene Gewalt anwendest (Also ich denke mal n Hebler der Ihn so lange ausser Kraft setzt bis die Polizei eintrifft ist immer drin, vorallem wenn sich die Person noch wehren bzw. flüchten will)
Aber bis zu welchem Punkt ist dieses "An-der-Flucht-hindern" noch erlaubt? Wenn ich ihn mit ner Waffe bedrohe (hab nen Waffenschein, also ist zumindest der Besitz legal), ist das dann immer noch Zivilcourage?
Oder was ist, wenn ich nciht so schnell rennen kann wie er und es somit für mich unmöglich ist, ihn einzuholen und ihm ein Bein zu stellen; darf ich dann mit meiner Waffe auf sein Bein zielen (dabei stirbt er ja nicht), um ihn so an der Flucht zu hindern? Zivilcourage oder Selbstjustiz?
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Emigrate
Interessantes Thema! Ich finde es klasse, dass du dir darüber Gedanken machst, wo Zivilcourage aufhört und wo Selbstjustiz
beginnt und wie viel davon Rechtens ist. Grundsätzlich bin ich der Meinung dass niemand das Recht hat einen anderen Menschen
zu verletzen. Es gibt jedoch Situationen, in welchen man sich über dieses Gesetz hinwegsetzen darf. Und zwar wenn man selbst
bedroht wird und sich daher wehren muss, um einen größeren Schaden zu verhindern. In Gewisser Weise ist es eine
Notwehrsituation, wenn einem etwas geklaut wird und man den Täter mit Gewalt aufhalten will.
Dabei sollte jedoch eine klare Grenze gezogen werden, denn man hat nach einem Überfall ganz klar nicht das Recht den Dieb
aus Rache zu verletzen. Ich finde man darf ihn versuchen aufzuhalten und dabei Verletzungen in Kauf nehmen, doch nur in einem
gewissen Ausmaß! Wenn man den Täter für seine Tat mit Gewalt "bestrafen" will, ist das Selbstjustiz und in meinen Augen
moralisch nicht vertretbar.
Grundsätzlich halte ich Zivilcourage für wichtig! Heutzutage haben die Menschen die Möglichkeit in ihrer eigenen Welt zu leben
und sich nur auf sich und die eigenen Wünsche und Belange zu konzentrieren. Es kommt mir so vor, dass Aufgrund dieses
Zustandes viele Menschen ihre Moralvorstellungen über Bord werfen und sich schlicht nicht für andere Menschen und deren
Probleme interessieren, auch nicht in akuten Notsituationen, wie bei einem Überfall. Es zeugt von Charakterstärke, wenn man
Zivilcourage zeigt und mit offenen Augen durch die Welt geht und sich im Notfall, auch auf die Gefahr hin, dass man selbst einen
Schaden davon trägt, für andere Einsetzt! Selbstjustiz ist meiner Meinung nach falsch! Für eine gerechte Bestrafung eines
Täters sind unsere Staatsorgane zuständig.
beginnt und wie viel davon Rechtens ist. Grundsätzlich bin ich der Meinung dass niemand das Recht hat einen anderen Menschen
zu verletzen. Es gibt jedoch Situationen, in welchen man sich über dieses Gesetz hinwegsetzen darf. Und zwar wenn man selbst
bedroht wird und sich daher wehren muss, um einen größeren Schaden zu verhindern. In Gewisser Weise ist es eine
Notwehrsituation, wenn einem etwas geklaut wird und man den Täter mit Gewalt aufhalten will.
Dabei sollte jedoch eine klare Grenze gezogen werden, denn man hat nach einem Überfall ganz klar nicht das Recht den Dieb
aus Rache zu verletzen. Ich finde man darf ihn versuchen aufzuhalten und dabei Verletzungen in Kauf nehmen, doch nur in einem
gewissen Ausmaß! Wenn man den Täter für seine Tat mit Gewalt "bestrafen" will, ist das Selbstjustiz und in meinen Augen
moralisch nicht vertretbar.
Grundsätzlich halte ich Zivilcourage für wichtig! Heutzutage haben die Menschen die Möglichkeit in ihrer eigenen Welt zu leben
und sich nur auf sich und die eigenen Wünsche und Belange zu konzentrieren. Es kommt mir so vor, dass Aufgrund dieses
Zustandes viele Menschen ihre Moralvorstellungen über Bord werfen und sich schlicht nicht für andere Menschen und deren
Probleme interessieren, auch nicht in akuten Notsituationen, wie bei einem Überfall. Es zeugt von Charakterstärke, wenn man
Zivilcourage zeigt und mit offenen Augen durch die Welt geht und sich im Notfall, auch auf die Gefahr hin, dass man selbst einen
Schaden davon trägt, für andere Einsetzt! Selbstjustiz ist meiner Meinung nach falsch! Für eine gerechte Bestrafung eines
Täters sind unsere Staatsorgane zuständig.
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IM Markus
- EP-Boarder
- Beiträge: 199
- Registriert: 08.09.2004
Also wegen einen Taschendiebstahl bekommt man sicher keine "Posttraumatische Belastungsstörung". Und ich will auch keinem wünschen, dass er das bekommt. Und das die 3 allein in Freiburg waren, kann ich mir nicht vorstellen. Deshalb sieht die Sache mit Zeugen nicht so aus.Dro hat geschrieben:hätte meine Freundin aber plötzlich gewaltig Kopfweh von seinem Angriff und ein Postdraumatisches Stresssyndrom das unbedingt von einem Psychologen behandelt werden muss (er alleine - ihr zu zweit = Zeugentechnisch alles bestens)
@ Ancient : Dein Handeln war durch das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 (StPO) erlaubt, solang man gewisse Regeln einhält. http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme Er hat zwar das Recht Dich wegen Körperverletzung anzuzeigen, aber da die Verletzungen so gering waren, wird dir kein Staatsanwalt einen Strick daraus drehen. Gut in Bayern vielleicht, aber hier in BaWü net.
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Dro
- EP-Boarder
- Beiträge: 286
- Registriert: 11.01.2008
Oh Entschuldigung Herr Dr. Im Markus
...das war auch nur darauf bezogen, wenn mir der Dieb so doof kommen würde.
Aber trotzdem würde ich dann mal lieber zum Arzt gehen... der entscheidet dann.
Und zu dem mit der Waffe:
@Ancient
Es gibt doch klare Gesetze für das tragen bzw. transportieren einer Waffe. Der Dieb müsste dich ja praktisch direkt vor dem Schützenvereinshäuschen oder dem Wald (wenn du Jäger bist) überfallen wollen, damit du deine Waffe griffbereit hättest, sie aber immer noch nicht geladen wäre. Alles andere ist ja eh schon verboten und damit strafbar für dich, wenn du es anders handlest. Und selbst wenn der Überfall an o.g. Orten stattfinden würde, denke ich, würde es mächtig Ärger mit dem Gesetz geben wenn du auf den Dieb, und seien es nur die Beine, schießt. Es ist ja ein Sportgerät und keine Waffe wie die Waffenlobbyisten immer behaupten
Da muss man dann halt abwägen ob man doch noch versucht zu rennen oder es dabei belässt. Aber schießen...???

...das war auch nur darauf bezogen, wenn mir der Dieb so doof kommen würde.

Aber trotzdem würde ich dann mal lieber zum Arzt gehen... der entscheidet dann.
Und zu dem mit der Waffe:
@Ancient
Es gibt doch klare Gesetze für das tragen bzw. transportieren einer Waffe. Der Dieb müsste dich ja praktisch direkt vor dem Schützenvereinshäuschen oder dem Wald (wenn du Jäger bist) überfallen wollen, damit du deine Waffe griffbereit hättest, sie aber immer noch nicht geladen wäre. Alles andere ist ja eh schon verboten und damit strafbar für dich, wenn du es anders handlest. Und selbst wenn der Überfall an o.g. Orten stattfinden würde, denke ich, würde es mächtig Ärger mit dem Gesetz geben wenn du auf den Dieb, und seien es nur die Beine, schießt. Es ist ja ein Sportgerät und keine Waffe wie die Waffenlobbyisten immer behaupten

Da muss man dann halt abwägen ob man doch noch versucht zu rennen oder es dabei belässt. Aber schießen...???

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bigboss1990
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- Beiträge: 244
- Registriert: 30.11.2009
- Name: Kai
Die Sache mit der Waffe sehe ich auch ein wenig kritisch. Da bleibt immer ein Restrisiko, dass auch unbeteiligte Passanten verletzt werden können. Und ich glaube auch nicht, dass einen Dieb die Waffe wirklich zum Stehenbleiben bewegen würde. Der würde eher seine Beine doppelt in die Hand nehmen.
"I wish I could stay in this moment forever... but then it wouldn't be a moment." - Max Caulfield (Life Is Strange)